Kürzlich haben wir am Polder im Holter Hammrich ein Schild aufgestellt, auf dem darauf hingewiesen wird, dass in diesen Naturschutzgebiet Futterboote nicht erlaubt sind. Ferner weisen wir darauf hin, dass es sich bei dieser Angelstelle um eine Landwirtschaftliche Nutzfläche handelt und dort nur Schirme mit Überwurf gestattet sind. Hintergrund dieser Einschränkungen sind die sensiblen Pachtverträge, die wir für dieses Gewässer nicht gefährden möchten.