Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 6 Mitgliedsbeiträge der Vereinssatzung in der Fassung vom 07. Mai 2022. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie Gebühren und Beiträge für Gastkarten. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 08. Mai 2022 in Kraft.

 

§ 2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
  2. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand i. S. d. § 26 BGB.
  3. An benachbarte Vereine, mit denen Zweckgemeinschaften bestehen, kann ein begrenztes Kontingent an Ehrenkarten ausgegeben werden. Hierfür werden keine Beiträge erhoben.
  4. Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben und 10 Jahre Mitglied im Verein sind, sind beitragsfrei. Besteht keine 10-jährige Mitgliedschaft zu Beginn des Geschäftsjahres, verlängert sich die Beitragspflicht solange bis die 10 Jahre Vereinszugehörigkeit erreicht ist.

 

§ 3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

  1. Die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und die Gastkartenbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sonstige zu zahlenden Gebühren wie z.B. Mahngebühren, Verwaltungsgebühren, Bootssteg-Gebühren, Leihgebühren und Kaution für Vereinsboote, etc. legt der Vorstand i. S. d. § 26 BGB fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden im ersten Quartal des Beitragsjahres erhoben.

 

§ 4 Höhe des Beitrags

  1. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen: siehe Anlage.
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete Lebensjahr zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag.

 

§ 5 Zahlungsform

  1. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind mittels Bankeinzug zu zahlen. Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
  2. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Kosten vom Mitglied zu erstatten, bevor der Erlaubnisschein zugestellt wird.
    1. Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren von 3 Euro pro Mahnung erhoben.
    2. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

 

§ 6 Datenverarbeitung

Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

§ 7 Änderungen

  1. Änderungen, welche die Höhe des Mitgliederbeitrags, die Aufnahmegebühr und den Beitrag für Gastkarten betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand i. S. d. § 26 BGB.

Anlage: Gebühren und Beiträge

Aufnahmegebühren

    Aufnahme-Gebühr für ein neues Mitglied
    (nur Erwachsene)
    50,00 €

     

    Mitgliederbeiträge

      Jahresbeitrag Herren (ab 18 Jahre) 50,00 €
      Jahresbeitrag Damen (ab 18 Jahre) 20,00 €
      Jugendliche (ab 10 Jahre) 15,00 €

       

      Gastkarten

        1 Tag 8,00 €
        2 Tage 12,00 €
        1 Woche 24,00 €
        2 Wochen 30,00 €
        1 Monat 50,00 €

         

        Bootssteg-Gebühren

          Bootssteg-Gebühr 30,00 €
          Leihgebühr Vereinsboot pro angefangenen Tag 15,00 €
          Kaution für Vereinsboot 50,00 €

           

          Verwaltungsgebühren

            Fischer-Pass 10,00 €
            Mahngebühren 3,00 €
            Verwaltungsgebühr bei Erlaubnisschein-Entzug 10,00 €

             

            Merchandise-Artikel

              Gewässerkarte 2,00 €
              Vereins-Aufnäher mit Logo 9,00 €
              Vereins-Anstecknadel 3,00 €
              Vereins-Aufkleber groß (innen/außenklebend) 3,00 €
              Vereins-Aufkleber klein (außenklebend) 1,00 €
              Kaffeepott mit Logo 8,00 €
              Schirmmütze mit Logo 15,00 €
              Polo-Shirt mit Logo 25,00 €

               

              Rhauderfehn, den 10. Februar 2024

              Auf der Mitgliederversammlung vom 10.02.2024 wurde eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr beschlossen.
              Die ab dem 01.01.2025 gültigen Beiträge werden am Stichtag aktualisiert und sind zusätzlich im Download der Beitragsordnung ersichtlich.