FAQ / Häufig gestellte Fragen / Wissenswertes

Wann ist die Geschäftsstelle besetzt?

Unsere Standorte und deren Öffnungszeiten finden Sie auf der entsprechenden Untersteite: Standorte anzeigen.

Wie werde ich Mitglied im Fischereiverein?

Sie können ganz bequem über diese Plattform direkt jetzt Mitglied werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind oder kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle vorbei.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Mit der Aufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,- € für Erwachsene erhoben. Für Jugendliche ist die Aufnahme kostenlos. Die aktuellen Beiträge finden sie in unserer Beitragsordnung.

Ab welchem Alter dürfen Kinder angeln und in welchem Alter werden sie im Verein aufgenommen?

Grundsätzlich dürfen Kinder nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz erst mit einer abgelegten Fischerprüfung und dem vollendeten 14. Lebensjahr alleine angeln gehen, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein eines Vereins oder eines anderen Fischereiberechtigten haben.

Im Alter von 10 Jahren werden Kinder bei uns im Verein aufgenommen und dürfen mit einer Angelrute in Begleitung eines Mitglieds mit abgelegter Fischerprüfung fischen. Diese Regelung ist im Fischereigesetz verankert und nennt sich „Vorbereitung auf die Fischerprüfung“.

Darf ich mit der Erlaubniskarte des Fischereiverein Rhauderfehn in den Wieken (Kanälen) angeln?

Der Fischereiverein bewirtschaftet 13 Angelgewässer. Um in den Wieken der beiden Fehn-Gemeinden Rhauderfehn oder Ostrhauderfehn angeln zu dürfen, benötigen Sie den sogenannten „Wieken-Schein“ der jeweiligen Gemeinde. Diese können Sie mit dem Nachweis einer abgelegten Fischerprüfung in den Bürgerbüros der Gemeinden zu einem Preis von 15,- € für 2 Jahre erhalten.

Was mache ich bei Verlust des Erlaubnisscheins?

Besuchen Sie uns einfach zu unseren Öffnungszeiten in unerer Geschäftsstelle. Dort stellen wir Ihnen gerne ein als „Zweitschrift“ deklariertes Ersatzdokument aus.

Wo kann ich die Fischereiprüfung in Rhauderfehn ablegen?

Zusammen mit unseren Ausbildern Bernhard Bornhalm und Michael Liesen bietet der Verein jeweils im Winter (Februar) und Sommer (August) einen Vorbereitungskurs auf die Fischerprüfung an.

Die ca. 6-wöchige Ausbildung findet zweimal wöchentlich in unserem Anglerheim am Hahnentanger See statt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Kontakte, weiter Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite unserer Ausbilder: www.bbornhalm-anglerausbildung.de

Was mache ich bei Verlust meines Nachweises der Fischerprüfung?

Das Ersatzdokument können Sie beim Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. beantragen. Wenden Sie sich gern per E-Mail an folgenden Kontakt: info@lfv-weser-ems.de

Um Ihre Anfrage besser und schneller beantworten zu können ist die Information in welchem Jahr und wo Sie die Prüfung abgelegt haben hilfreich.

Wie kann ich ein Fischsterben melden?

Ein Fischsterben liegt immer dann vor, wenn Sie viele tote oder an der Oberfläche nach Luft schnappende Fische entdecken. Einzelne tote Fische sind eine normale Erscheinung, die grade im Frühsommer nach dem Laichgeschäft wahrzunehmen ist.

Im Falle eines Fischsterbens in einem Gewässer des Vereins oder der Fehn-Gemeinden kontaktieren Sie gern eines unserer Vorstandsmitglieder. Wir sind für diesen Fall eng mit den Gemeinden und der Feuerwehr vernetzt und werden entsprechende Maßnahmen einleiten.

Darf ich ein Fahrzeug am Angelplatz abstellen?

Nein. Alle Kraftfahrzeuge und kennzeichenpflichtigen Anhänger müssen an geeigneten Parkplätzen abgestellt werden und dürfen nicht mit an den Angelplatz genommen werden.

Darf ich Zelte oder Futterboote verwenden?

Zelte ohne Boden dürfen aufgestellt werden. Zelte mit Boden dürfen nicht aufgestellt werden. Dies soll den Schutz der Vegetation sicherstellen. Auf landwirtschaftlichen Flächen sind nur Schirme mit Überwurf erlaubt. Feuer- und Grilleinrichtungen sind verboten.

Futterboote sind geduldet, wenn der Köder nicht weiter als in Wurfweite der Rute ausgebracht wird und keine Dritten durch die Köderplatzierung behindert werden.

Wie wird man Angler:in?

Schritt 1: Fischerprüfung

Will man in Deutschland angeln gehen, muss man früher oder später eine Sachkunde in Form
der amtlichen Fischerprüfung nachweisen. In der Regel besucht man dazu einen Lehrgang zur Vorbereitung, um danach die Prüfung erfolgreich abzulegen.

Vorbereitungskurse bieten viele Angelvereine und Fischereiverbände an. Einige dieser Kurse können auch online absolviert werden.

Schritt 2: Fischereischein

In einer Prüfung werden die Lerninhalte des Vorbereitungskurses abgefragt.

Mit dem Prüfungsnachweis geht man anschließend zum Fischereiamt seiner Gemeinde und lässt sich einen Fischereischein ausstellen.
Der Fischereischein sieht in jedem Bundesland etwas anders aus. Er wird in der Regel aber in ganz Deutschland anerkannt.

Schritt 3: Fischereierlaubnis

Für die meisten Gewässer benötigt man dann zusätzlich eine Fischereierlaubnis. Die Erlaubnis gibt es meist als Tages- oder Jahreskarte.

Die Fischereierlaubnis wird vom Besitzer oder Pächter des jeweiligen Gewässers bzw. Fischereirechts ausgestellt.

Hat man dies alles zusammen, kann es losgehen!

Wissenswertes

Kosten & Gebühren
in Niedersachsen

Je nach Anbieter können die folgenden Kosten und Gebühren etwas variieren. Nach unseren Erfahrungen muss man mit folgendem rechnen:

Angelkurs inkl. Prüfungsgebühr: ca. 100 €
Ausstellung des Fischereischeins: 35 €
Fischereiabgabe: keine

Fischereiprüfung
Was wird geprüft?

Von insgesamt 360 Prüfungsfragen wird eine Auswahl aus 60 Prüfungsfragen getroffen. Hiervon müssen mindestens 45 Fragen richtig beantwortet werden, um den theoretischen Teil der Prüfung erfolgreich zu bestehen.

In der praktischen Prüfung müssen Kenntnisse zur Gerätekunde, der Handhabung von Ködern und Geräten sowie waidgerechtem Verhalten nachgewiesen werden.

Fischereischein
Was wird benötigt?

Um einen Fischereischein beantragen zu können benötigt man folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (gibts vor Ort im Amt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Zeugnis der Fischereiprüfung
  • Für Minderjährige zusätzlich: Die schriftliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten

Welche Fischarten können in den Vereinsgewässern gefangen werden?

Aal

Aal

Barsch

Aland

Hecht

Brasse

Karpfen

Flussbarsch

Schleie

Giebel

Barsch

Güster

Hecht

Hecht

Karpfen

Kaulbarsch

Karpfen

Rapfen

Barsch

Rotauge

Barsch

Rotfeder

Hecht

Schleie

Barsch

Schuppenkarpfen

Hecht

Spiegelkarpfen

Barsch

Wels

Hecht

Zander