Die Ausnahmegenehmigung zur Entnahmepflicht von Welsen im Einzugsgebiet des Leda-Jümme-Gebiets wurde durch den Fischereikundlicher Dienst des LAVES bis zum 31.12.2028 verlängert.

Für unsere bewirtschafteten Gewässer gilt daher:

  • Jeder gefangene Wels muss entnommen werden – unabhängig von der Größe (auch unterhalb des Mindestmaßes von 50 cm laut Binnenfischerverordnung).
  • Jeder Fang ist verpflichtend in die Fangmeldung einzutragen.
    Diese Daten werden jährlich über den Angelfischerverband an den Fischereikundlicher Dienst weitergeleitet.

⚠️ Wichtig:
Bitte setzt keine Welse zurück und setzt diese unter keinen Umständen in andere Gewässer um.