Entlastungsploder Holter Hammrich
Daten & Fakten
| Typ: | Polder |
| Länge: | 150 m |
| Breite: | 50 m |
| Tiefe: | bis 2,5 m |
Bestimmungen
- Erwachsene Mitglieder: 4 Ruten wahlweise auf Raub- und/oder Friedfisch
- Jugendliche und Gastangler: 3 Ruten, davon eine auf Raubfisch
- In der Zeit vom 01. Februar – 30. April darf aufgrund der Schonzeit nicht auf Raubfisch gefischt werden
- Das Gewässer kann unter Einhaltung der Schonzeiten ganzjährig befischt werden
- Auf landwirtschaftlichen Flächen sind nur Schirme mit Überwurf gestattet
Veranstaltungen
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Vorkommende Fischarten
Aal
Aland
Brasse
Flussbarsch
Giebel
Güster
Hecht
Kaulbarsch
Rotauge
Rotfeder
Schleie
Schuppenkarpfen
Zander
Beschreibung und Besonderheiten
Der Entlastungspolder Holter Hammrich darf nur vom Einlassbauwerk an der Einmündung des Hauptfehnkanal in die Leda auf einer Länge von etwa 150 Metern befischt werden. Die Angelstrecke ist mit Schildern gekennzeichnet. Der Polder selbst ist Naturschutzgebiet und darf nicht befischt werden!