In der Mitgliederversammlung wurden folgende Änderung der Gewässerordnung beschlossen, die ab dem 01. April 2026 in Kraft tritt.
Zukünftig ist an allen Vereinsgewässern das Mitführen und Benutzen von Futterbooten und Futterdrohnen nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass das Befahren von Deichen und Ländereien ausdrücklich verboten ist und bei Zuwiderhandlung zum Einzug der Fischereierlaubnis führt! Die Gesamte Fassung der Gewässerordnung können Sie unter folgendem Link einsehen: Gewässerordnung | Fischereiverein Rhauderfehn e.V.