Immer wieder ist in der Presse und in Fachzeitschriften von starken Rückgängen der Aalfänge zu lesen. Unbestritten sind die „Sternstunden“ vorbei, in dem bei einem Ansitz die Räuchertonne oder Bratpfanne gefüllt werden kann. Jedoch werden in unseren Vereinsgewässern auch heute noch stattliche Aale gefangen, wie es das Titelbild des Beitrages beweist. Dieses stattliche Exemplar von 73 cm wurde vor einigen Tagen von einem unserer Mitglieder im Burlager – Langholter Tief auf Tauwurm gefangen. Dieses ist bei weitem kein Einzelfall, da auch aus anderen Fließgewässern wie Leda, Sagter-Ems und Jümme regelmäßig gute Fänge gemeldet werden. Natürlich können gefangenen Aale, sofern diese das Mindestmaß von 45 cm erreicht haben, bedenkenlos entnommen werden. Das für die Küstengewässer gültige Aalfangverbot greift in unseren Vereinsgewässern nicht. Es ist für die Nord- und Ostsee und in den Brackwasserzonen der Flusszuläufen, die als Küstengewässer deklariert sind, gültig. In unserer Region ist die Ems bis Papenburg und die Leda seeseitig bis zum Sperrwerk in Leer betroffen, die ohnehin nicht zu unseren Angelgewässern zählen.